Bis Dezember 2011 musste nur jener Gebühren zahlen, der eine empfangsbereite Rundfunkanlage hatte, mit der man auch alle ORF Programme - ohne hohen technischen Aufwand zu betreiben empfangen konnte.
ORF wird über Satellit nur verschlüsselt ausgestraht. Man kann deher ORF nur dann schauen, wenn man eine SAT Anlage besitzt, ein CAM Modul sowie eine (gegen Gebühr) freigeschaltete ORF Karte.
Bis Dezember musste man daher wenn man nur eine SAT Schüssel hatte - und keine ORF Karte natürlich auch keine ORF Gebühr zahlen. Im Dezember 2011 wurde dann mit Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP eine Gesetzesänderung beschlossen:
Jeder Österreicher der im Empfangsbereich von DVB-T lebt und theoretisch ORF schauen könnte - muss nun auch ORF Gebühren zahlen. Also de fakto 99% aller Österreicher. Auch wenn man gar keinen Fernseher (sondern nur einen Computer) hat - und auch keine DVB-T Antenne. Also auch wenn man technisch gar nicht in der Lage ist ORF zu sehen.
Dies trifft nun nicht nur die Österreicher die bisher eine SAT Anlage betrieben hatten, und sich keine ORF Karte zulegen wollten - das betrifft nun auch alle Österreicher die auch nur einen Radio angemeldet hatten, und gar keinen Fernseher besitzen (man erinnere sich an die GIS Werbung - die ständig erklärt, dass auch ein Computer oder ein Beamer ein Fernseher sind).
Diese Regelung widerspricht unserem Rechts- und Gerechtigskeitsempfinden. Jemand der technisch nicht in der Lage ist eine bestimmte Leistung zu konsumieren sollte daher auch nicht dazu verpflichtet werden diese zu bezahlen. Die Regelungen im Vergleich z.B. zu Deutschland und U.K. in denen es auch Abgaben für die öffentlich rechtlichen Sender gibt, zeigt dass diese Regelung in Österreich einzigartig ist.
Wir fordern daher die Änderung der Gesetzteslage - wonach nur jemand ORF Gebühren zahlen sollen muss, wenn er auch technisch dazu in der Lage ist. Der Besitz eines Computers ohne z.B. DVB-T Stick soll nicht zur Zahlungsverpflichtung führen.




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