[top]Die Leerkassetenvergütung
1980 wurde erstmals in Österreich eine Vergütung auf Leermedien – die s.g. Leerkassettenvergütung eingeführt. Diese Abgabe soll die Urheber für die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken in angemessener Weise entschädigen.In Österreich ist die Austria Mechana – für alle Verwertungsgesellschaften gemeinsam dafür verantwortlich diese Abgabe einzuheben. Die Vergütung ist von denjenigen zu leisten die das Leer-Trägermaterial (z.B. Audio- und Videoleerkassetten sowie beschreibbare CD’s und DVD’s als erster “gewerbsmäßig entgeltlich in Verkehr bringt” – also vom Importeuer.Die Leerkassettenvergütung richtet sich nach Spielstunden bzw. Speicherkapazität des Mediums und hat 2007 – ca. 16 Mio EUR eingebracht.
Vergütet durch die Leerkassettenvergütung sollte die Aufnahme von “Werken” aus dem Radio werden. Mit der Einführung von Kassettenrecordern war der Konsument erstmalig in der Lage Musikstücke für den privaten Gebrauch aus dem Radio zu kopieren, für eigene private Zwecke oder auch zur Weitergabe an Freude, bzw. auch die Musik von Schallplatte (ja die CD gab es damals noch nicht) auf Musikkassette zu kopieren. Das Internet ist erst ungefähr zur Zeit geboren worden, als die Leerkassettenvergütung eingeführt wurde – war aber für private Anwender noch lange nicht nutzbar.
Vergütet durch die Leerkassettenvergütung sollte die Aufnahme von “Werken” aus dem Radio werden. Mit der Einführung von Kassettenrecordern war der Konsument erstmalig in der Lage Musikstücke für den privaten Gebrauch aus dem Radio zu kopieren, für eigene private Zwecke oder auch zur Weitergabe an Freude, bzw. auch die Musik von Schallplatte (ja die CD gab es damals noch nicht) auf Musikkassette zu kopieren. Das Internet ist erst ungefähr zur Zeit geboren worden, als die Leerkassettenvergütung eingeführt wurde – war aber für private Anwender noch lange nicht nutzbar.
[top]Schwindende Einnahme aus der Leerkassettenvergütung
Seit 1980 als die Leerkassettenvergütung eingeführt wurde, hat sich das technologische Umfeld stark geändert. DIe Musikkassette gibt es nicht mehr. Videorecorder stehen mittlerweile auch eher im Museum als in heimischen Haushalten. Sogar die CD’s sind eigentlich nur noch Relikte aus der Vergangenheit. Musik wird heute zum Großteil elektronisch vertrieben (z.B. Apple iTunes oder Amazon.com). Der Videorecorder wurde durch Festplattenrecorder ersetzt. CD’s oder DVD’s werden heutzutage für die Speicherung von kopierter Musik oder Filmen sehr selten noch genutzt. Diese Daten werden heute gleich auf Festplatten gespeichert. Das hat den Vorteil dass große Sammlungen ohne Wechsel des Mediums immer im Zugriff sind. Aus diesen Gründen sind die Einnahmen über die Leerkassettenvergütung über die letzten Jahre stark zurückgegangen. (Leider werden die Daten nach 2007 nicht publiziert und sind daher nicht nachvollziehbar).
[top]Festplattenabgabe!
Die Verwertungsgesellschaften sehen es daher als logisch an, dass man die Vergütung für Leermedien nun für das Medium einheben muss auf dem die urheberrechtlich geschützten Werke nun kopiert werden –> nämlich auf die Festplatte. Diese Schlussfolgerung scheint logisch. Auch dass man die Abgabe nach Größe des Mediums einhebt, ist schon im Gesetz definiert. Daher wendet man die Tarife die für CD’s (650 MB) und DVD’s (4,7GB) und wendet diese auf Festplatten (typischerweise 1TB) an. Die Verwertungsgesellschaften argumentieren, dass dies logisch sei – denn die Festplatte ist heute das Speichermedium der Wahl – und Musik / Filme und andere urheberrechtlich geschützte Werke werden auf Festplatten gespeichert – daher sei die Leerkassettenvergütung eben jetzt auf Festplatten einzuheben.
[top]Der Trugschluss
Das Argument scheint auf dem ersten Blick – für möglicherweise nicht IT affine – logisch. Früher wurde Musik auf CD’s gebrannt – jetzt wird sie auf Festplatte gespeichert. Also muss eine Festplattenabgabe her. Es gibt aber viele Gründe, warum eine Abgabe auf Festplatten nicht mit der Abgabe auf Leermedien vergleichbar ist:
- Treffsicherheit
Leerkasseten wurden fast ausschließlich zur Speicherung von Musik und Videos verwendet. Aus diesem Grund war eine Vergütung auf Leerkassetten sehr treffsicher. Jemand der eine Videokassette gekauft hat, hat darauf Filme gespeichert. Manche Hobby Filmer haben natürlich auch abgaben entrichtet, obwohl sie ihren Urlaubsfilm auf einer Videokassette gespeichert haben, aber größtenteils wurden urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Radio oder Fernsehen gespeichert. Mit der CD/DVD war es nicht mehr ganz so treffsicher. Denn auf CD/DVD wurden auch Computerprogramme und Daten (Sicherung) gespeichert. Damit wurde die Abgabe auch für z.B. Datensicherungen geleistet. Mit der Abgabe auf Festplatten ist es nun auch so, dass die Abgabe auf das Betriebssystem des Computers geleistet wird, auf alle installieren Programme – etc. Daher ist die Abgabe auf eine Festplatte nicht mit einer Abgabe auf Leermedien vergleichbar. - Verhältnismäßigkeit
Laut Angaben der Wirtschaftskammer beträgt die angedachte Höhe der Abgabe ca. 40% einer Festplatte. Daher Festplatten würden in Österreich mit Einführung der Festplattenabgabe um 40% teurer werden. Das ist nicht vernachlässigbar. Bei einem Prei einer Festplatte von rund 100EUR würde der Konsument daher in Zukunft rund 140EUR zahlen müssen. - Technologische Entwicklung
Die Frage ist auch ob durch die Einhebung einer Abgabe auf Festplatten das Problem gelöst wird. Denn mittlerweile gibt es auch die Möglichkeiten Daten in der “Wolke” zu speichern. Von Musikplattformen wird auch angeboten legal erworbene Musik direkt auf deren Server zu speichern – und bei bedarf auf verschiedenste Geräte zu synchronisieren. Daher wird mittlerweile auch eine Abgabe auf “Online-“Festplatten angedacht. Zusätzlich wird natürlich auch mit dem Argument jedes Handy ist auch ein MP3 Player, auch Abgaben auf Handy’s eingehoben, auf Speicherkarten, USB Sticks, etc.
[top]Die Auswirkungen
Theoretisch müsste bei Einführung einer Festplattenabgabe auch ein ausländischer Händler wenn er nach Österreich versendet diese Abgabe einheben. In der Praxis funktioniert das wohl nur bei einigen wenigen großen Händlern die von den Verwertungsgesellschaften mit Klagsdrohungen dazu gezwungen werden. Die Mehrzahl der kleinen ausländischen Händler würden die Geräte ohne Abgabe zu verrechnen nach Österreich zu liefern. In Zeiten des Internets (geizahls.at) ist es wohl für den Anwender ein leichtes damit 40% günstiger einzukaufen. Das würde sicherlich vor allem den österreichischen Handel schwer treffen, denn wer würde freiwillig ein gleiches Gerät in Österreich um 40% teurer kaufen, wenn er es in der EU wesentlich günstiger bekommt. Der Handel (und die Wirtschaftskammer läuft daher gegen die Abgabe sturm. Eine derartige Abgabe würde nur dann sinn machen, wenn es eine zumindest EU Einheitliche Lösung gibt.
Anwender beklagen zudem dass vor allem Kunden die Musikstücke legal erwerben mehrfach zur Kasse gebeten werden. Denn früher hat jemand der eine Vinyl Platte gekauft hat, bzw. eine DVD keine Leerkassettenvergütung bezahlt. Wenn ich heute legal ein Musikstück – oder einen Film online erwerbe – und auf die eigene Platte lade, dann würde ich mit der Festplattenabgabe auch dafür nochmals bezahlen. Das empfinden Konsumenten als ungerecht.
Das Anbieten von Musik / Filmen über Internet Tauschbörsen wäre auch nach Einführung einer Festplattenabgabe illegal (nicht das herunterladen). Konsumenten argumentieren, dass wenn man schon eine derartige Abgabe einhebt, dann müsste auch das (private – nicht gewerbsmäßige) kopieren von Urheberrechtlich geschützten Werken legal werden. Man kann nicht auf der einen Seite versuchen die Benutzer in die Illegalität zu drängen, und auf der anderen Seite hohe Gebühren für genau dieses einheben.
Anwender beklagen zudem dass vor allem Kunden die Musikstücke legal erwerben mehrfach zur Kasse gebeten werden. Denn früher hat jemand der eine Vinyl Platte gekauft hat, bzw. eine DVD keine Leerkassettenvergütung bezahlt. Wenn ich heute legal ein Musikstück – oder einen Film online erwerbe – und auf die eigene Platte lade, dann würde ich mit der Festplattenabgabe auch dafür nochmals bezahlen. Das empfinden Konsumenten als ungerecht.
Das Anbieten von Musik / Filmen über Internet Tauschbörsen wäre auch nach Einführung einer Festplattenabgabe illegal (nicht das herunterladen). Konsumenten argumentieren, dass wenn man schon eine derartige Abgabe einhebt, dann müsste auch das (private – nicht gewerbsmäßige) kopieren von Urheberrechtlich geschützten Werken legal werden. Man kann nicht auf der einen Seite versuchen die Benutzer in die Illegalität zu drängen, und auf der anderen Seite hohe Gebühren für genau dieses einheben.
[top]Die Lösung?
Wie könnte eine vernünftige Lösung des Problems aussehen? Man könnte die Abgabe vom Konsumenten wegverlagern. Die Gebühr könnte z.B. durch diejenigen abgeführt werden, die die Werke “in Verkehr” bringen. Man könnte zum Beispiel den Beitrag den ein (Radio-/Fernseh) Sender abführen muss, wenn er ein Musikstück ausstrahlt ganz geringfügig erhöhen. Es wäre wirklich eine geringfügige Erhöhung. Rechnen wir es einmal durch: Es gibt in Österreich 8,4 Mio. Einwohner. Die Leerkassettenvergütung hat im Jahr 2007 ca. 16 Mio EUR eingebracht, das sind daher ca. 2 EUR pro Österreicher und Jahr. Wenn man das auf alle Radio und Fernsehstationen in Österreich umlegt, bzw. auf die ausgestrahlten Werke – dann denke ich hält sich die Erhöhung der derzeitig ohnehin abgeführten Beiträge in Grenzen. Die Verwertungsgesellschaften würden sich auch aus der Schusslinie bringen – und nicht mehr als “Raubritter” gesehen werden. Alternativ könnte man die 2 EUR pro Jahr auch vom Staat einheben lassen – als Kulturförderung – in diesem Falle würde die Förderung auch für Österreichische Künstler verwendet werden können und nicht zu großen Teilen ins Ausland fließen.
Sobald ein Werk öffentlich ausgestrahlt wurde – sollte es auch für private Zwecke legal kopiert werden dürfen. D.h. solange ein Film nur im Kino läuft, darf er auch nicht kopiert werden (woher auch legal, denn es gibt ihn ja noch gar nicht offiziell – er könnte nur im Kino abgefilmt werden – und das ist ohnehin verboten). Wenn ein Film im Fernsehen ausgestrahlt wurde, dann kann ich ihn dort auch aufnehmen – und ich darf ihn auch an Freunde und bekannte weitergeben. Warum will man das also illegal machen und bestrafen?
Daher: sollte das private kopieren von Werken – das ja ohnehin in Österreich erlaubt ist vollständig erlaubt werden (also auch die Verwendung von P2P Werkzeugen) – nur gegen kommerzielles Anbieten von Werken sollte auch streng vorgegangen werden (wie z.B. gegen Portale wie Kino.To – bei denen die Anbieter dieser Plattformen aus den Werken anderer extrem hohe Profite ziehen – die Urheber davon aber keinen Cent sehen). In diesem Falle ist natürlich auch die Mitwirkung der Behörden, der Internet Provider etc. notwendig. Gegen private Benutzer jedoch mit solchen Methoden vorzugehen – ist jedoch aus demokratiepolitischen Gründen vollständig abzulehnen – denn sonst enden wir in einem Orwell’schen Überwachungsstaat. Und das Urheberrecht ist sicherlich nicht über die Grundrechte zu stellen.
Sobald ein Werk öffentlich ausgestrahlt wurde – sollte es auch für private Zwecke legal kopiert werden dürfen. D.h. solange ein Film nur im Kino läuft, darf er auch nicht kopiert werden (woher auch legal, denn es gibt ihn ja noch gar nicht offiziell – er könnte nur im Kino abgefilmt werden – und das ist ohnehin verboten). Wenn ein Film im Fernsehen ausgestrahlt wurde, dann kann ich ihn dort auch aufnehmen – und ich darf ihn auch an Freunde und bekannte weitergeben. Warum will man das also illegal machen und bestrafen?
Daher: sollte das private kopieren von Werken – das ja ohnehin in Österreich erlaubt ist vollständig erlaubt werden (also auch die Verwendung von P2P Werkzeugen) – nur gegen kommerzielles Anbieten von Werken sollte auch streng vorgegangen werden (wie z.B. gegen Portale wie Kino.To – bei denen die Anbieter dieser Plattformen aus den Werken anderer extrem hohe Profite ziehen – die Urheber davon aber keinen Cent sehen). In diesem Falle ist natürlich auch die Mitwirkung der Behörden, der Internet Provider etc. notwendig. Gegen private Benutzer jedoch mit solchen Methoden vorzugehen – ist jedoch aus demokratiepolitischen Gründen vollständig abzulehnen – denn sonst enden wir in einem Orwell’schen Überwachungsstaat. Und das Urheberrecht ist sicherlich nicht über die Grundrechte zu stellen.




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